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SAMW Charta 2.0 Interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
Kongress SCHP 2021 Swiss Congress for Health Profession










Die Fachkonferenz Gesundheit (FKG) ist seit 2014 als Verein organisiert in welchem alle Fachhochschulen mit Ausbildungen im Bereich Gesundheit vertreten sind
VereinDie Fachkonferenz Gesundheit der Fachhochschulen Schweiz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
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Erarbeiten von Stellungnahmen z.H. von Partnerorganisation, Bund und offziellen Entscheidungsträgern betreffend den Berufen und der Ausbildungspolitik aus Perspektive des Gesundheitsbereichs
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Lobbyarbeit bei Politikern und Politikerinnen und bei wichtigen Entscheidungsträgern und -trägerinnen zu Fragen der Ausbildungen, Weiterentwicklung der Berufe, Forschung und Innovation und Qualitätsfragen
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Aktive Kommunikation und Information um den Fachbereich Gesundheit im politischen und akademischen Bereich sowie in der Öffentlichkeit sichtbar und bekannt machen
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Sicherstellen des Dialogs mit Berufsverbänden, Arbeitgebern und Partnern
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Förderung des Austauschs zwischen den Hochschulen, insbesondere für die Entwicklung der Fachgebiete und der Berufe
Gesundheitsberufegesetz GesBG
Federführung beim BAG
- Verordnung über die berufsspezifischen Kompetenzen für Gesundheitsberufe nach GesBG (Gesundheitsberufekompetenzverordnung GesBKV): Sie ergänzt die im Gesetz enthaltenen allgemeinen, persönlichen und sozialen Kompetenzen mit den spezifischen Aspekten des Anforderungsprofils für jeden der sieben Berufe (Art. 5 GesBG).
- Verordnung über das Register der Gesundheitsberufe (Registerverordnung GesBG): Sie enthält nähere Bestimmungen über die im Gesundheitsberuferegister enthaltenen Daten sowie über deren Bearbeitungsmodalitäten (Art. 23-28 GesBG).
- Die EDI-Verordnung über die Akkreditierung der Studiengänge nach GesBG unter Einbezug der Hochschulen (Art. 10 Gesundheitsberufekompetenzverordnung).
Federführung beim SBFI
- Verordnung über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und die Gleichstellung inländischer Bildungsabschlüsse nach bisherigem Recht in den Gesundheitsberufen nach dem GesBG (Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung, GesBAV): In dieser Verordnung wird unter Berücksichtigung der internationalen Bestimmungen die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse geregelt. Weiter legt sie die Gleichwertigkeit von inländischen Abschlüssen nach bisherigem Recht für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung fest (Art. 34 Abs. 3 GesBG).